Qualitätssicherung

Um bestimmte Qualitätsmerkmale ihrer Mitglieder garantieren zu können, führte die DGfT im Jahr 2012 ein Zertifizierungs- und Registraturverfahren ein. Im Sinne eines Qualitätssiegels vergibt die DGfT seitdem an qualifiziert ausgebildete Theatertherapeut*innen den Berufstitel:

Theatertherapeut*In DGfT

Da es in Deutschland derzeit noch kein staatlich geregeltes Berufsrecht für Theatertherapie gibt, sichert die DGfT dadurch die Ausbildungs- und Behandlungsstandards aller Theatertherapeut*innen in Deutschland. Der Berufstitel signalisiert Professionalität sowie Patientensicherheit und schließt eine Verpflichtung zur Weiterbildung und Supervision sowie die Anerkennung der DGfT-Ethikrichtilinien mit ein.

Die vollständigen Anforderungen registrierter Theatertherapeuten*innen DGfT finden Sie in den Registraturrichtlinien.

Ausbildung

Die Ausbildung zur Theatertherapeut*in erfolgt in Deutschland zurzeit in Weiterbildungsform, die modular in der Zusammenarbeit von zwei Hochschulen, der DGfT und dem Institut für Theatertherapie (ITT) angeboten wird, sowie als Bachelor Studiengang an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt. Minimalstandards einer von der DGfT anerkannten Ausbildung sind unter anderem:

  • Ausbildungsdauer von mindestens vier Jahren
  • Mindesstundenanzahl: 1100 Unterrichtseinheiten

Ausländische oder andere berufliche Werdegänge werden auf die Standards der DGfT hin überprüft, wobei insbesondere die inhaltliche, formale und zeitliche Gleichwertigkeit sichergestellt wird.

Weitere Informationen zur Ausbildung in Theatertherapie finden Sie hier.

Ethikrichtlinien

Von der DGfT zertifizierte Theatertherapeut*innen verpflichten sich die von der DGfT aufgestellten Ethik Richtlinien zu folgen und in ihrer therapeutischen, beraterischen, berufspolitischen sowie wissenschaftlichen Arbeit zu beachten. Die Richtlinien dienen:

  • der Förderung von Standards für das profes­sionelle Verhalten von Thea­tertherapeuten*innen
  • der Handlungsorientierung der Mitglieder
  • dem Schutz der Klient*innen vor unethi­schem und unprofessionellem Handeln
  • als Grundlagen für die Klärung von Beschwer­den

Die vollständigen Ethikrichtlinien des DGfT finden Sie hier.

Supervision

Zertifizierte Theatertherapeut*innen sind verpflichtet regelmäßige Supervisionen bei einer von der DGfT zugelassenen oder anerkannten Supervisor*in nachzuweisen. Die Supervision dient der Reflexion des eigenen Handelns sowie sichert und verbessert die Qualität der eigenen professionellen Arbeit zum Schutz der Patienten.

Eine Liste anerkannter Supervisoren*innen finden Sie hier.

Weiterbildung

Da Theatertherapie ein noch junges jedoch schnell wachsendes Feld ist, wird eine kontinuierliche Weiterbildung auch nach der Ausbildung verlangt, um den höchsten Qualitätsstandard der theatertherapeutischen Arbeit zu sichern. In Kooperation mit dem ITT bietet die DGfT ihren Mitgliedern kontinuierliche Weiterbildungen an.

Weitere Informationen zu Weiterbildungsangeboten des ITT finden Sie hier.