
Die Ethik-Richtlinien der DGfT e.V.
Die ethischen Richtlinien beschreiben Leitlinien im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Mitglieder der DGfT. Sie beziehen sich auf jede Form eigenverantwortlichen Handelns im therapeutischen, beraterischen, supervisorischen, berufspolitischen, wissenschaftlichen und publizistischen Kontext sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Sie dienen:
der Förderung von Standards für das professionelle Verhalten von Theatertherapeuten*innen
der Handlungsorientierung der Mitglieder
dem Schutz der Klient*innen, Supervisand*innen und Weiterbildungskandidat*innen
als Grundlagen für die Klärung von Beschwerden
DGfT-Mitglieder sowie Mitarbeiter*innen des ITT stehen in der Verantwortung, die in diesen Ethikleitlinien beschriebenen Prinzipien zu beachten und sie als Grundlage für die verantwortungsvolle Umsetzung in ihrer Praxis zu nutzen sowie ihr Handeln kritisch zu reflektieren.
Die Drama- und Theatertherapie ist eine handlungsorientierte, Künstlerische Therapieform, die eine Verbindung zwischen der ursprünglichen Heilfunktion des Theaters und den Verfahren anerkannter Psycho- und Sozialtherapien herstellt. Der Therapieverlauf wird als kreativer Prozess gestaltet, bei dem neue Zugänge zu vorhandenen Ressourcen gesucht werden und der gegenwartsbezogene Aspekt im Vordergrund steht. Die vielfältigen Methoden dieser künstlerischen Therapieform sind spezifisch ausdifferenziert für fast alle psychischen Störungen. Sie werden in allen psychosozialen Feldern angewandt und haben sich insbesondere bei sonst schwer erreichbaren Klienten und Problemfeldern bewährt.
Die Haltung von Theatertherapeut*innen, Berater*innen, Lehrtherapeut*innen und Supervisor*innen ist gekennzeichnet durch Achtung, Respekt und Wertschätzung gegenüber einzelner Personen, unabhängig von deren Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Kultur, Status, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Religion, sowie gegenüber Systemen. Theatertherapeut*innen machen sich die daraus resultierenden Unterschiede zwischen sich und ihren Klient*innen bzw. Weiterbildungsteilnehmer*innen bewusst. Sie übernehmen die Verantwortung für eine vertrauensvolle, geschützte und für die Klient*innen/Weiterbildungsteilnehmer*innen förderliche Beziehung.
Die theatertherapeutisch tätigen Mitglieder der DGfT sowie LehrtherapeutInnen sind verpflichtet:
- die für ihre therapeutische Tätigkeit erforderliche Kompetenz in einer mindestens 3-jährigen Ausbildung als Theatertherapeut*in bei einer von der DGfT anerkannten Institution/
Hochschule erworben zu haben - die eigene Haltung und Handlungskompetenz einer ständigen selbstkritischen Prüfung zu unterziehen und durch regelmäßige Fortbildung sowie Studium der einschlägigen Literatur zu erweitern
- die Qualität des eigenen professionellen Handelns durch Intervision bzw. Supervision zu sichern
- die Grenzen der eigenen Belastbarkeit rechtzeitig wahrzunehmen und Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen
- zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem besonderen Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen bzw. zu Weiterbildungsteilnehmer*innen
- Beziehungen, die die professionelle Unabhängigkeit und Urteilsfähigkeit gegenüber Klient*innen, Supervisant*innen und Weiterbildungsteilnehmer*innen einschränken zu vermeiden und dieses Abstinenzgebot für mindestens 6 Monate nach Beendigung der Zusammenarbeit einzuhalten
- den evtl. zur Therapie bzw. zur Ausbildung gehörenden Körperkontakt ausschließlich zum Wohl der Klient*innen bzw. Weiterbildungsteilnehmer*innwen und mit großer Sorgfalt einzusetzen
- das aus der professionellen Beziehung entstehende Abhängigkeitsverhältnis nicht zu missbrauchen – Missbrauch liegt vor, wenn z. B. sexuelle, wirtschaftliche, soziale, spirituelle Interessen befriedigt werden
- die körperlichen, persönlichen, kulturellen, spirituellen, religiösen und politischen Grenzen der Kliennt*innen sowie Weiterbildungsteilnehmer*innen zu respektieren
- Klient*innen zu Beginn der Therapie über die Methode, die Rahmenbedingungen (Zeit, Umfang, finanzieller Aufwand etc.), Möglichkeiten, Grenzen und die therapeutische Schweigepflicht zu informieren
- Mitteilungen Ihrer Klient*innen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln und Datenschutzbestimmungen einzuhalten
- diese Schweigepflicht auch im Zusammenhang mit Supervisionen, Intervisionen, Weiterbildungen und Veröffentlichungen einzuhalten
- Klient*inneninformationen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung (schriftlich) im Kontext von Veröffentlichungen sowie Weiterbildungen zu nutzen
- jede irreführende und unwahrhaftige Werbung zu unterlassen
Zu den fachlichen Standards theatertherapeutischer Arbeit gehört, im jeweiligen Kontext auch mit anderen Systemen und Fachleuten zusammenzuarbeiten sowie deren Kompetenzen und Ressourcen mit einzubeziehen.
- Ein DGfT-Mitglied unterstützt die Einhaltung der ethischen Richtlinien der DGfT, wie sie hier formuliert sind durch sein Verhalten.
- Ein DGfT-Mitglied respektiert die Rechte der DGfT, seiner Mitglieder, seiner MitarbeiterInnen und des ITT sowie dessen MitarbeiterInnen.
- Ein DGfT-Mitglied setzt sich das gute gesellschaftliche und im therapeutischen Kontext berufsspezifische Ansehen von DGfT und ITT ein.
- Verstöße gegen die Ethikrichtlinien können dem DGfT-Vorstand oder einem eigens benannten Ethikbeirat gemeldet werden.
- Der Vorstand bzw. der Ethik-Beirat der DGfT ist verpflichtet, jede an ihn gerichtete Anfrage und Beschwerde in gemeinsamer Beratung gewissenhaft zu bearbeiten. Die Informationen sind vertraulich zu behandeln.
- Nach gründlicher Befragung aller Beteiligten wird innerhalb einer angemessenen Frist eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Auf Wunsch wird eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet.
- Wer gegen die Ethikrichtlinien verstößt, kann von der DGfT ausgeschlossen werden. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand.