Theatertherapeutische Arbeitsfelder

Theatertherapie wird in klinischen als auch psychosozialen Feldern als Einzel-, Paar- und Gruppentherapie angewendet. In Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Theatertherapeut*in“ (Stand 2026) gesetzlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass es keine direkte gesetzliche Strafe gibt, wenn Sie diesen Begriff verwenden, ohne eine spezifische Ausbildung absolviert zu haben. Es gibt jedoch wichtige rechtliche Einschränkungen hinsichtlich der Berufsausübung und des Verbraucherschutzes. Diese finden Sie in folgendem Handout. TheatertherapeutInnen arbeiten z. B. in…

  • psychiatrischen/psychosomatischen/psychotherapeutischen Kliniken und Einrichtungen

  • Suchteinrichtungen

  • ambulanten und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe

  • in Projekten und Einrichtungen für Geflüchtete und Traumatisierte

  • Schulprojekten und Brennpunktschulen

  • Justizvollzugsanstalten und Bewährungshilfe

  • Frauenhäusern

  • Beratungsstellen

  • Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe

  • Hospizen

  • den Bereichen Coaching, Teambildung, Organisations- und Managementberatung

  • in freier Praxis